Wie ist Schlüsselschutz generell geregelt?
Eine Schließanlage verfügt über einen gesetzlichen Schlüsselschutz, wenn das System einen aufrechten Patentschutz hat. Die Patentlaufzeit ist 20 Jahre. Nach Ablauf dürfen Schlüssel ohne Schlüsselberechtigung nachgemacht werden. Darüber hinaus gibt es einen technischen Schlüsselschutz. Je besser eine System ist, desto schwerer können Schlüssel nachgemacht werden. Auch nach Ablauf des Patentschutzes. Das Keydirect-Team bietet einen Schließanlagen-Check an, wo alle Anlagen unter die Lupe genommen und eine Expertise erstellt wird. Fordern Sie noch heute das Formular für den Check an –> Mailformular mit Betreff: “Schliessanlagencheck”